HU / AU / Zulassung

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Ein gut gewartetes Auto braucht weder HU noch AU zu scheuen!

Ein besonderer Service unserer Werkstatt ist die Durchführung von Hauptuntersuchung (TÜV / HU) und Abgasuntersuchung (AU / ASU), die wir jeweils am Dienstag und am Freitag anbieten.

Natürlich bereiten wir Ihr Fahrzeug, nach vorheriger Absprache mit Ihnen, auf diese Kontrollen vor. Ein ausgiebiger Fahrzeugcheck und gegebenenfalls die erforderlichen Reparaturen durch uns, lassen Ihr Fahrzeug diese Prüfungen mühelos bestehen.

Sie können das Auto bequem am Tag davor – am besten morgens – zu uns bringen (bitte an die Zulassung denken) und bekommen es am Tag darauf mit der Bescheinigung zurück.

Wir bieten diesen Service für alle KFZ Typen an!

Zulassungsservice:

Wir erledigen auch für Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beim Kraftverkehrsamt.

Termin für HU/AU vereinbaren?

📞Jetzt anrufen: 030-335 39 08

Dafür benötigen wir:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Zulassung)
  • TÜV+AU Bericht
  • alte Schilder (wenn vorhanden)
  • Personalausweis

Über HU und AU:

HU – Prüfplakette

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU), umgangssprachlich in Deutschland meist TÜV genannt, soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen.

Die erfolgte HU wird durch eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich.

Die Abgasuntersuchung (AU)

ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung üblicher Kraftfahrzeuge, die seit Januar 2010 Bestandteil ihrer Hauptuntersuchung ist. Eine AU-Plakette wird seitdem nicht mehr angebracht.

Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der durch die jeweiligen Leitfäden definierten Überwachungsgrenzen bleiben.

Quelle: Wikipedia